Höhenverstellbarer Schreibtisch – Rentenversicherung

Dauerhaftes Sitzen ist ungesund. Doch viele Menschen arbeiten dennoch vorwiegend sitzend am Schreibtisch. Um Rückenschmerzen und ähnlichen Krankheitsbildern vorzubeugen bzw. diese zu lindern, ist ein ergonomischer Arbeitsplatz erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten für Sitz-Steh-Tische, die die Büroarbeit im Stehen ermöglichen. Hier erfährst du, wann und wie du einen höhenverstellbaren Schreibtisch über die Rentenversicherung kostenlos erhältst.Tipps zur Übernahme von Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch durch die Rentenversicherung.

Ergonomischer Arbeitsplatz im Büro

Dienstnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen gesundheitsfördernden Arbeitsplatz. Das bedeutet allerdings nicht, dass in der ergonomischen Büroausstattung ein höhenverstellbarer Schreibtisch enthalten sein muss. Die gesetzliche Regelung sieht lediglich vor, dass Erwerbstätigen ein ausreichend großer Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, um regelmäßige Bewegung am Schreibtisch zu ermöglichen.

Höhenverstellbare Schreibtische gelten nur als eine Option – Arbeitgeber können also frei entscheiden, ob sie ihren Angestellten Sitz-Steh-Tische bereitstellen wollen. Nicht jede Führungskraft ist jedoch dazu bereit, die vergleichsweise hohen Kosten für die elektrisch höhenverstellbaren Tische zu übernehmen. Selbst wenn du ein ärztliches Attest vorweisen kannst, das den gesundheitlichen Bedarf für einen solchen Tisch festlegt, ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Anschaffungskosten dafür zu decken.

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Rentenversicherung kann Kosten übernehmen

Selbst wenn der Dienstgeber keinen Sitz-Steh-Tisch zur Verfügung stellt, können die anfallenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen über verschiedene Sozialversicherungsträger übernommen werden. So lässt sich ein höhenverstellbarer Schreibtisch beispielsweise über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Diese staatliche Unterstützung fällt unter die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

Diese Leistungen sollen Menschen – unabhängig ihrer gesundheitlichen und finanziellen Situation – dabei helfen, (weiterhin) am Berufsleben teilnehmen zu können. Ziel ist es, Beeinträchtigungen auszugleichen und ein frühzeitiges Ende des Arbeitslebens zu vermeiden. Dazu kann man für diese technischen Arbeitsmittel folgende Zuschüsse beantragen:

  • höhenverstellbare Schreibtische (bis max. 800 €)
  • ergonomische Bürostühle (bis max. 435 €)

Warum ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch?

Dein Dienstgeber hat bislang noch keine Sitz-Steh-Tische zur Verfügung gestellt? Dann ist es für ihn vielleicht nur eine Spielerei und keine Notwendigkeit. Falls du nicht sofort einen Antrag auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen möchtest, kannst du auch versuchen, deinen Arbeitgeber doch noch von den vielen Vorteilen eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches zu überzeugen. Wer weiß, vielleicht wird er bei den folgenden Argumenten für einen Sitz-Steh-Tisch hellhörig!

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch…

  • entlastet den Rücken, weil Schmerzen durch die wiederkehrende Abwechslung im Rückenbereich vorgebeugt bzw. gelindert werden können.
  • fördert die Durchblutung, denn im Stehen kann das Blut besser zirkulieren.
  • kräftigt die Beine, weil die Beinmuskulatur – anders als beim Sitzen – in einer stehenden Körperposition in Anspruch genommen wird.
  • verbessert die Atmung, weil im Stehen der ganze Oberkörper schön gestreckt ist und somit tiefere Atemzüge möglich sind.

Erhalte einen Zuschuss von der Rentenversicherung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch mit diesen Tipps.

Höhenverstellbarer Schreibtisch über Rentenversicherung finanzieren: Voraussetzungen

Nicht jeder Dienstnehmer kann die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch erstattet bekommen. Es muss eine Krankheit oder Beeinträchtigung vorliegen, um Anspruch auf einen Sitz-Steh-Tisch zu haben. Welche Voraussetzungen musst du also erfüllen, damit dir ein höhenverstellbarer Schreibtisch über die Rentenversicherung genehmigt wird?

1. Du hast eine sitzende Berufstätigkeit.

Um Chancen auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch durch die Rentenversicherung zu haben, brauchst du natürlich einen Job, bei dem du deine beruflichen Aufgaben vorwiegend sitzend erfüllst. Nur wenn du vorweisen kannst, dass du täglich über viele Stunden hinweg sitzt, kommt eine Kostenerstattung für einen Sitz-Steh-Tisch von Seiten der Deutschen Rentenversicherung überhaupt infrage.

2. Längeres Sitzen ist (fast) unmöglich für dich.

Wenn du z. B. unter Rückenschmerzen leidest, gerade eine Bandscheibenoperation hattest oder eine Wirbelsäulenkrümmung (Skoliose) hast, fällt dir das tägliche, stundenlange Arbeiten im Sitzen bestimmt nicht leicht. Schließlich ist das sitzende Arbeiten nicht besonders förderlich für diese und ähnliche Beschwerden. Alle möglichen Formen von diagnostizierten (chronischen) gesundheitlichen Beschwerden können deine Chancen auf eine Kostenerstattung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch durch die Rentenversicherung steigern.

Übermäßiges Sitzen führt oft zu Rückenschmerzen.

3. Du hast ein ärztliches Attest.

Um deine gesundheitlichen Beschwerden nachweisen zu können, musst du ein ärztliches Attest bzw. einen Entlassungsbericht von der Reha-Klinik vorweisen. Auf dem Attest oder im Entlassungsbericht muss vom Facharzt bestätigt sein, dass du gesundheitliche Probleme hast, die sich durch langes Sitzen höchstwahrscheinlich verschlechtern.

4. Dein Arbeitgeber hat einem Sitz-Steh-Tisch zugestimmt.

Natürlich kannst du nicht völlig allein entscheiden, ob du in Zukunft an einem höhenverstellbaren Schreibtisch arbeiten kannst – im Homeoffice ja, aber nicht an deinem regulären Arbeitsplatz im Büro. Bevor du einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellst, solltest du dich zuerst mit deinem Arbeitgeber absprechen. Aber keine Angst, es kommt selten vor, dass ein Dienstgeber hier Einspruch erhebt – schließlich möchte jede Führungskraft, dass es ihren Arbeitnehmern gut geht.

Höhenverstellbarer Schreibtisch durch Rentenversicherung: Wie kann ich einen Zuschuss beantragen?

Wenn du dich dazu entschieden hast, einen Antrag auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, musst du die folgenden Unterlagen gesammelt auf dem Postweg einreichen:

Ärztliches Attest

Wie weiter oben schon angekündigt, wird dir ein höhenverstellbarer Schreibtisch über die Rentenversicherung nur bewilligt, wenn du ein ärztliches Attest bzw. den Entlassungsbericht der Rehaklinik vorweisen kannst. Bei der Deutschen Rentenversicherung hast du z. B. bei diesen Krankheitsbildern Anspruch auf Kostenübernahme:

  • Skoliose mit einem Cobb-Winkel > 4°
  • Girdlestone-Hüfte, d. h. das Fehlen eines Hüftgelenks
  • Morbus Bechterew (entzündliches Rheuma)
  • starke (chronische) Rückenschmerzen (eine Auswirkung der Corona-Pandemie)

Das ärztliche Attest des Facharztes bzw. Orthopäden sollte beinhalten, dass die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches – bei diesen oder ähnlichen körperlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen – unbedingt notwendig ist, um die Erwerbsfähigkeit und Gesundheit aufrechtzuerhalten bzw. – nach einer Reha – wiederherzustellen. 

Kostenvoranschlag

Bevor dir ein höhenverstellbarer Schreibtisch über die Rentenversicherung nicht schriftlich zugesichert ist, darfst du dieses ergonomische Möbelstück auch noch nicht kaufen. Ansonsten erlischt dein Anspruch auf Kostenerstattung automatisch. Allerdings solltest du dich schon vor Antragsstellung über mögliche höhenverstellbare Schreibtische informieren und die Kosten checken – diese Infos lässt du ebenfalls der Deutschen Rentenversicherung zukommen.

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Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung möchte nicht nur wissen, mit welchen diagnostizierten gesundheitlichen Beschwerden du zu kämpfen hast, sondern auch, welchem Beruf du nachgehst. Versuche hier, eine möglichst detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen. Dokumentiere beispielsweise, wie häufig du am Schreibtisch sitzt und welche beruflichen Aufgaben du dabei erledigst.

Antragsformulare

Bei der Deutschen Rentenversicherung musst du zusätzlich diese beiden Dokumente ausgefüllt einreichen:

Falls du Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigst, wendest du dich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung (DRV), an deine Krankenkasse oder deinen behandelnden Arzt.

Rentenversicherung Antrag für elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch.

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Rentenversicherung meldet sich zurück

Nachdem du alle erforderlichen Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt hast, werden sie daraufhin an den Medizinischen Dienst weitergeleitet. Dieser erteilt schlussendlich eine Genehmigung oder Ablehnung deines Antrags auf Kostenübernahme. In der Regel erhältst du nach mehreren Wochen oder Monaten einen positiven oder negativen Bescheid per Post von der Rentenversicherung.

Rentenversicherung: Antrag bewilligt – und jetzt?

Falls dein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wurde, kannst du nun deinen gewünschten höhenverstellbaren Schreibtisch bestellen. Nach Erhalt der Lieferung musst du nur noch die Rechnung sowie die zugesandte Anlage zum Bescheid bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. So bekommst du die Anschaffungskosten für den höhenverstellbaren Schreibtisch durch die Rentenversicherung erstattet.

Zuschuss von Rentenversicherung für höhenverstellbaren Schreibtisch abgelehnt?

Sofern alle obigen Voraussetzungen erfüllt sind, hat jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf technische Arbeitsmittel wie einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Falls du jedoch trotzdem einen negativen Bescheid erhältst, kannst du innerhalb einer Frist von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch erheben. Auf diese Weise kann dein Antrag noch einmal sorgfältig überprüft werden.

Elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch auch ohne Rentenversicherung?

Wenn in deinem Fall keine staatliche Förderung infrage kommt, weil du beispielsweise keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorweisen kannst, musst du dennoch nicht auf den höhenverstellbaren Schreibtisch verzichten.

Du kannst das Möbelstück auch in der Kategorie Werbungskosten in der Anlage N deiner Steuererklärung angeben. Bei überwiegend beruflicher Nutzung ist es nämlich möglich, den höhenverstellbaren Schreibtisch steuerlich abzusetzen.

Person arbeitet im Stehen.

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Rentenversicherung lohnt sich!

Ein gesunder und ergonomischer Arbeitsplatz ist eine wesentliche Voraussetzung für sitzende Berufstätigkeit. die sitzende Bürotätigkeit. Besonders hilfreich ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch, der den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen während des Arbeitens möglich macht. Falls dir dein Dienstgeber – trotz gesundheitlicher Beschwerden – keinen Sitz-Steh-Tisch zur Verfügung stellt, wendest du dich am besten an einen Sozialversicherungsträger. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein höhenverstellbarer Schreibtisch über die Rentenversicherung finanzieren.

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