Wie finanzieren Krankenkassen höhenverstellbare Schreibtische? Alles über Zuschüsse und Förderungsmöglichkeiten in Deutschland für das Jahr 2024
Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass langes Sitzen und eine nicht ergonomische Körperhaltung unsere Gesundheit auf Dauer beeinträchtigen. Verbringst du den Großteil deiner Arbeitszeit sitzend in ein und derselben Position? Dann kennst du das Gefühl von Erschöpfung und andauernden Rückenschmerzen nur zu gut…
Ein Sitz-Steh-Tisch ermöglicht mehr Bewegung und kann somit deine Beschwerden deutlich reduzieren. Doch wer soll die Kosten für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch übernehmen? Ist es die Krankenkasse, dein Arbeitgeber oder musst du die Kosten doch selbst tragen?
In diesem Beitrag informieren wir dich über die Gesetzeslage zur Finanzierung von höhenverstellbaren Schreibtischen in Deutschland und geben Auskunft darüber, an wen du dich diesbezüglich wenden kannst und wie du am einfachsten zu einer Förderung für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch kommst oder einen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen kannst.
Was sagt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz definiert Maßnahmen und Pflichten, die erfüllt werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern. Ein wesentlicher Teil der Gesetze bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen. Laut § 3 des Deutschen Arbeitsschutzgesetzes obliegt es dem Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und anzupassen. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber laut § 4 dafür zuständig, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit vermieden wird. Bei den einzuleitenden Maßnahmen ist u.a. der neueste Stand der Arbeitsmedizin zu berücksichtigen.
Pflicht des Arbeitgebers ist es nach § 5 auch, die Arbeitsbedingungen regelmäßig zu begutachten, um rechtzeitig mögliche Gefährdungen festzustellen und diese zu verhindern. Mögliche Gefährdungen können u.a. durch die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes entstehen.
Was bedeutet das für den Arbeitnehmer?
Daraus folgt, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, den Arbeitsplatz der Beschäftigten so einzurichten, dass der Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet ist. Ein grundlegendes Problem besteht jedoch darin, dass keine konkreten Vorgaben oder Gesetze existieren, die sich ausdrücklich auf den Einsatz von höhenverstellbaren Schreibtischen bei Rückenbeschwerden oder anderen gesundheitlichen Problemen beziehen.
Aus diesem Grund sind Arbeitgeber also nicht dazu verpflichtet, Beschäftigten einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu bezuschussen oder zur Verfügung zu stellen. Die Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtisches beruht daher in erster Linie auf dem Entgegenkommen des Arbeitgebers.
Das Arbeitsschutzgesetz definiert darüber hinaus aber auch Rechte und Pflichten der Beschäftigten, die laut § 16 den Arbeitgeber über festgestellte Gefahren für die eigene Sicherheit und Gesundheit unterrichten sollen. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass laut § 17 des Deutschen Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitnehmer nur Vorschläge zur Verbesserung ihrer Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geben können. Ob der Arbeitgeber die eingebrachten Vorschläge umsetzt, hängt allein von seinen Einschätzungen und seinem Willen ab.
Beweist du deinem Arbeitgeber, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch besser für deine Gesundheit wäre, bleibt es trotzdem seine Entscheidung, ob er deinem Wunsch nachgehen und dir zumindest einen Zuschuss für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch gewähren wird.
Dein Arbeitgeber unterstützt deine Vorschläge nicht und du bist dennoch der Meinung, dass deine Gesundheit und/oder Sicherheit am Arbeitsplatz durch fehlende Maßnahmen des Arbeitgebers gefährdet sind? Dann kannst du dich laut § 17 an die zuständige Behörde, die Aufsichtsbehörde für den Bereich Arbeitsschutz, wenden.
Was schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor?
Das Arbeitsschutzgesetz befasst sich mit allgemeinen Fragestellungen des Arbeitsschutzes. Wenn es jedoch konkret um die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsstätten geht, gibt die Arbeitsstättenverordnung genaue Richtlinien.
Die Arbeitsstättenverordnung bezieht sich in Anhang 6 explizit auf die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Sie legt fest, dass die Anforderungen der Ergonomie zu beachten sind, den Beschäftigten regelmäßige Erholungszeiten einzuräumen sind und genügend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen ist. Allerdings kommt die Verordnung auf die Höhenverstellung von Schreibtischen nicht zu sprechen.
Für Arbeitstische gilt lediglich, dass sie eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel ermöglichen sollen.
Fazit: Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung bieten keine rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtisches. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass damit der Zugang zu einem „kostenlosen“ Sitz-Steh-Tisch für dich verschlossen bleibt, denn es gibt weitere Möglichkeiten zur Finanzierung oder für einen Zuschuss für höhenverstellbare Schreibtische.
Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber trotzdem vom Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches?
Die Gesetzeslage sieht bisher also nicht vielversprechend aus, wenn es um die Finanzierung oder Bezuschussung eines höhenverstellbaren Schreibtisches durch deinen Arbeitgeber geht. Obwohl dieser nicht rechtlich daran gebunden ist, für einen Sitz-Steh-Tisch aufzukommen, ist es nicht ausgeschlossen, dass er trotzdem der Anschaffung eines flexiblen Arbeitstisches zustimmen wird.
Bevor du deinen Arbeitgeber darauf ansprichst, solltest du dich im Detail über die Vorteile eines höhenverstellbaren Schreibtisches informieren, um ihn mit guten Argumenten vom Nutzen eines solchen Tisches überzeugen zu können. Erklärst du deinem Arbeitgeber die Vorteile von höhenverstellbaren Schreibtischen, wird dieser sich eher für eine Kostenübernahme entscheiden.
Darüber hinaus solltest du schon vorab geeignete Schreibtische ausfindig machen. Dabei solltest du vor allem darauf achten, dass der Arbeitstisch den Größenanforderungen des Büros entspricht, die wichtigsten technischen Funktionen aufweist und auch nicht zu teuer ist. Ist der Sitz-Steh-Tisch nämlich mit hohen Ausgaben für deinen Arbeitgeber verbunden, wird er den Kauf eher ablehnen. Am besten holst du dir vorab einen Kostenvoranschlag vom Hersteller. Diesen kannst du dann gemeinsam mit den Spezifikationen des höhenverstellbaren Schreibtisches deinem Arbeitgeber präsentieren.
Hier findest du eine Auswahl an höhenverstellbaren Schreibtischen in verschiedenen Größen und Farben. Vor allem der Desk Pro 2 eignet sich mit seinen großzügigen Tischplattenabmessungen und Funktionen als Bürotisch und ist auch zu einem fairen Preis erhältlich. Auf Anfrage stellen wir dir gerne auch einen Kostenvoranschlag zu deinem ausgewählten Tisch aus: Melde dich dazu einfach über unser Kontaktformular.
Du benötigst einen Kostenvoranschlag für einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Lohnt sich ein ärztliches Attest?
Leidest du schon länger unter gesundheitlichen Beschwerden, die Resultat eines nicht optimal ausgestatteten Arbeitsplatzes sind, solltest du einen Facharzt aufsuchen. Solche Beschwerden können sich u.a. auf Rücken- oder Nackenschmerzen beziehen, die durch übermäßiges Sitzen sowie mangelnde Bewegungsmöglichkeiten während der Arbeit entstehen.
Neben Behandlungsempfehlungen, kann dir dein Arzt auch ein entsprechendes Attest ausstellen. Das Attest kannst du ebenfalls deinem Arbeitgeber vorlegen, um ihn von der Dringlichkeit eines höhenverstellbaren Schreibtisches für den Schutz deiner Gesundheit zu überzeugen.
Das Attest für einen höhenverstellbaren Schreibtisch soll ausführlich über deine physischen Probleme und deren Ursachen berichten sowie deine Diagnose enthalten, die die Anschaffung eines Stehtisches unabdingbar macht. Darüber hinaus soll dein behandelnder Arzt im Attest möglichst präzise festhalten, wie und weshalb ein höhenverstellbarer Tisch deine Gesundheit fördern und sich positiv auf die Ausübung deiner Tätigkeit auswirken würde.
Das Attest soll deine körperlichen Beschwerden oder Einschränkungen bestätigen und damit die Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtisches als Arbeitshilfe rechtfertigen.
Trotzdem sei angemerkt, dass auch bei Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, deinen Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch auszurüsten. Sträubt sich dein Arbeitgeber dagegen, kannst du dich in weiterer Folge an Rehabilitationsträger oder deine Krankenkasse wenden. Wir erklären nun, was du dabei beachten solltest.
Finanzierung eines Sitz-Steh-Tisches durch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ von Rehabilitationsträgern
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA, richten sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Sie sollen den Betroffenen die Aufnahme, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Leistungen können an die betroffenen Arbeitnehmer sowie an das Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer tätig sind, erbracht werden.
Neben der Unterstützung bei der Finanzierung von beispielsweise Aus- oder Weiterbildungen oder medizinischen Hilfen, umfassen die LTA auch die Subvention von Hilfsmitteln sowie technischen Arbeitshilfen. In bestimmten Fällen fallen auch höhenverstellbare Schreibtische in diese Kategorie. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern erbracht.
Beim Ansuchen um LTA benötigst du immer ein ärztliches Attest, einen Kostenvoranschlag des Herstellers sowie ein ausgefülltes Antragsformular, welches du bei dem entsprechenden Rehabilitationsträger findest. Stellt der Rehabilitationsträger fest, dass du aufgrund deiner gesundheitlichen Lage einen höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Arbeit benötigst, besteht durchaus die Möglichkeit, dass es zur Kostenübernahme deines höhenverstellbaren Schreibtisches kommt.
Die Rehabilitationsträger (zu denen z.B. auch die Deutsche Rentenversicherung zählt) weisen aber auf das Arbeitsschutzgesetz hin. Wie bereits erwähnt, ist demnach in erster Linie der Arbeitgeber für die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig. Aus diesem Grund besteht z.B. keine Leistungsverpflichtung der Rentenversicherung und keine Pflicht zur Kostenübernahme, wenn es um höhenverstellbare Schreibtische geht. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn es um eine behinderungsbedingte individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes geht, die über die Verpflichtung des Arbeitgebers hinausgeht.
Welcher Rehabilitationsträger ist für die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zuständig?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern erbracht. Wer dazu dein Ansprechpartner ist, hängt beispielsweise davon ab, wie lange du schon beitragspflichtig beschäftigt bist.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist z.B. für die LTA zuständig, wenn du mindestens 15 Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt bist. Für einen Antrag bei der DRV zur Finanzierung eines höhenverstellbaren Schreibtisches, musst du die Formulare G0100 und G0130 ausfüllen, die du von der Webseite der DRV herunterladen kannst.
Bist du noch keine 15 Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt, solltest du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall, wegen dem du nun einen höhenverstellbaren Schreibtisch am Arbeitsplatz benötigst, sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften die richtigen Ansprechpartner.
Bei Sonderfällen sind das Integrationsamt bzw. Landeswohlfahrtsverbände wie Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die LTA zuständig. Letztens erbringt auch die Krankenkasse Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese ist jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, weswegen sie als letzte Anlaufstellen zu betrachten ist.
Finanzierung eines Sitz-Steh-Tisches durch die Krankenkasse
Erklären sich weder Arbeitgeber noch Rehabilitationsträger dazu bereit, einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu finanzieren, kannst du dich mit einem Antrag an deine Krankenkasse wenden. Aber Achtung: Obwohl Krankenkassen Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz übernehmen, ist dies bei einem höhenverstellbaren Schreibtisch nicht immer die Regel.
Die Krankenkasse prüft jedes Ansuchen einzeln und entscheidet individuell, ob und inwieweit der Antragsteller mit einer Finanzierung oder einem Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch unterstützt wird.
Wie bei anderen Rehabilitationsträgern musst du auch bei der Krankenkasse im Zuge des Ansuchens um eine Kostenübernahme des höhenverstellbaren Schreibtisches ein Antragsformular ausfüllen. Des Weiteren benötigst du ein aussagekräftiges ärztliches Attest, aus dem die Notwendigkeit eines Sitz-Steh-Tisches für die Ausübung deiner Arbeit ersichtlich ist.
Bewilligt die Krankenkasse deinen Antrag zur Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtisches, geschieht dies zu einer gewissen Preishöchstgrenze, die bei 800 bzw. 1200 Euro liegt. Kostet dein gewünschter Tisch mehr, musst entweder du selbst die Differenz bezahlen oder es kann auch dein Arbeitgeber die zusätzlichen Kosten übernehmen.
Liegt der Tisch unter der angegebenen Preisgrenze, werden die Kosten für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch gänzlich von der Krankenkasse getragen und du musst dir über die finanziellen Angelegenheiten keine Sorgen mehr machen. An dieser Stelle eine erfreuliche Nachricht für dich: Der Desk Pro 2 von Yaasa befindet sich preislich unter der angegebenen Höchstgrenze. Die Anschaffung des Tisches ist also weder für dich noch deinen Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wichtig ist aber zu betonen, dass dein Antrag, trotz überzeugender Dokumentation, nicht unbedingt genehmigt werden muss. Sollte dies der Fall sein, kannst du jedoch ein erneutes Ansuchen starten. Du kannst dir z.B. ein weiteres Attest ausstellen lassen und weitere Argumente sammeln, die eine Kostenübernahme des höhenverstellbaren Schreibtisches durch die Krankenkasse rechtfertigen.
Wem gehört der geförderte höhenverstellbare Schreibtisch?
Die Kosten für deinen Sitz-Steh-Tisch wurden übernommen, doch nun stellt sich die Frage, wem dieser denn offiziell gehört. Was passiert, wenn du deinen Arbeitsplatz wechselst oder deinen aktuellen Job kündigst?
Hat der Arbeitgeber die Kosten für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch übernommen, gehört der Tisch dem Unternehmen. Scheidest du also eines Tages aus der Firma aus, behält der Arbeitgeber den Tisch. Wurde der höhenverstellbare Schreibtisch von der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger finanziert, gehört der Tisch dir. Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du deinen Tisch also problemlos mitnehmen. Ausnahme: Wenn der Preis des Tisches die Finanzierungshöhe überschreitet und dein Arbeitgeber die Differenz begleicht, ist der Tisch zu einem Anteil auch Besitz des Arbeitgebers.
Zusammenfassung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für deinen kostenlosen Sitz-Steh-Tisch
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte, die du auf dem Weg zu einem kostenlosen höhenverstellbaren Schreibtisch beachten solltest, nochmals kurz zusammengefasst:
1. Arbeitgeber ansprechen
Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber hauptverantwortlich für die optimale Einrichtung deines Arbeitsplatzes. Demnach ist dieser die erste Ansprechperson, wenn es um die Finanzierung eines höhenverstellbaren Schreibtisches geht. Informiere dich vorab über Vorteile von Sitz-Steh-Tischen, hole dir einen Kostenvoranschlag vom Hersteller und bereite eventuell ein ärztliches Attest vor. Somit kannst du deinen Arbeitgeber mit guten Argumenten von einem höhenverstellbaren Schreibtisch überzeugen.
2. Rehabilitationsträger
Weigert sich dein Arbeitgeber, dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu kaufen, kannst du versuchen, deinen Sitz-Steh-Tisch über die LTA erstattet zu bekommen. LTA werden, abhängig von Fall zu Fall, von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern erbracht, die wir oben im Blogpost aufgelistet haben. Für ein Ansuchen benötigst du ein ärztliches Attest, einen Kostenvoranschlag sowie das entsprechende Antragsformular, welches du beim Rehabilitationsträger erhältst.
3. Krankenkasse
Die Krankenkasse ist als letzte Anlaufstelle zu betrachten, weil sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. Trotzdem können Anträge für eine Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtisches durch die Krankenkasse bewilligt werden, wenn festgestellt wird, dass es sich beim Sitz-Steh-Tisch um ein für dich unabdingbares Hilfsmittel bei der Arbeit handelt und weder der Arbeitgeber noch Rehabilitationsträger dafür aufkommen.
Wusstest du, dass du deinen Schreibtisch auch steuerlich absetzen kannst?
Was kann ich noch für meine Gesundheit am Arbeitsplatz tun?
Neben der Möglichkeit zur Finanzierung von Hilfs- und Arbeitsmitteln für deinen Arbeitsplatz, bietet die Deutsche Rentenversicherung auch ein gesundheitliches Präventionsprogramm an. Dieses kostenlose Programm richtet sich an alle Beschäftigte, die gesundheitliche Beeinträchtigungen während der Arbeit verspüren. Darunter sind beispielsweise auch Rückenschmerzen zu verstehen, die durch mangelnde Bewegung am Arbeitsplatz entstehen.
Das Präventionsprogramm ist kostenlos und dauert insgesamt 6 Monate. Es wird jeweils vor oder nach der Arbeitszeit ausgeführt, umfasst aber auch einige Tage Freistellung von der Arbeit mit Entgeltfortzahlung. Das Programm fokussiert sich auf Training, Ernährungsberatung sowie Stressbewältigung. Möchtest du also zusätzlich zum Wechsel zwischen Sitzen und Stehen während der Arbeit noch mehr für deine Gesundheit tun, erhältst du alle Informationen auf der Webseite der DRV.
Du interessierst dich für einen höhenverstellbaren Bürotisch?
Kostenvoranschlag bei Yaasa anfordern
Du benötigst einen Kostenvoranschlag von uns? Kein Problem! Schicke eine Anfrage über unser Kontaktformular.
Quellen
- http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html;jsessionid=381B709F7898B0E81ABD88515BDB0606.delivery1-3-replication
- https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen