Schreibtisch und Bürostuhl absetzen in Österreich: Home-Office bis zu 300€ jährlich steuerlich geltend machen
Hast du heuer schon deine Arbeitnehmer:innenveranlagung eingereicht?
Die ANV – früher auch Steuerausgleich genannt – ist deine jährliche Möglichkeit, dir zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Wenn du Telearbeit 1 leistest, kannst du bestimmte Anschaffungen wie einen höhenverstellbaren Tisch oder einen ergonomischen Bürostuhl bis zu einem jährlichen Absatzbetrag von 300 Euro steuerlich geltend machen.
1 Seit 1.1.2025 gibt es eine Neuerung: Der Begriff „Home-Office“ wurde durch „Telearbeit“ ersetzt – und die Begünstigungen gelten nun auch für weitere Arbeitsorte wie Co-Working-Spaces oder sogar Wohnungen naher Angehöriger.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit ein höhenverstellbarer Tisch oder ein Bürostuhl in Österreich als Werbungskosten anerkannt werden, musst du:
✅ mindestens 26 Tage ausschließlich Telearbeit im Jahr leisten (bis 2024: Homeoffice-Tage) |
❌ keine Werbungskosten für ein Arbeitszimmer geltend machen |
✅ und ab 2025: sicherstellen, dass die Telearbeitstage am Lohnzettel ausgewiesen sind |
Wie hoch ist der absetzbare Betrag?
Seit 2021 können für ergonomisches Mobiliar bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Anschaffungen zusammen – also etwa für Schreibtisch, Bürostuhl und Beleuchtung. Kosten, die darüber hinausgehen, werden in die folgenden Jahre übernommen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Gegenstände sind absetzbar?
Als ergonomisch geeignetes Mobiliar gelten zum Beispiel:
❗Andere Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Drucker fallen nicht unter die 300-€-Regel. Sie gelten als digitale Arbeitsmittel und können zusätzlich in der ANV abgesetzt werden.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Angenommen, du kaufst den Yaasa Desk Pro im Jahr 2025 für durchschnittlich 730 Euro.
So läuft die steuerliche Verteilung:
Jahr |
Absetzbar |
Restbetrag |
2025 |
300 € |
430 € |
2026 |
300 € |
130 € |
2027 |
130 € |
0 € |
Damit kannst du die gesamten 730 Euro Werbungskosten über drei Jahre verteilt absetzen.
Der Abzug erfolgt über das Formular L1 (Kennzahl 158) in deiner Arbeitnehmer:innenveranlagung.
Was zahlst du nun effektiv für den Schreibtisch?
Wie viel du am Ende zurückbekommst, hängt von deinem Einkommen ab. Liegt dein Grenzsteuersatz zum Beispiel bei 40 % (nachzulesen in der aktuellen Lohnsteuertabelle), ergeben 300 Euro Werbungskosten rund 120 Euro Steuerersparnis. Schemenhaft kannst du das mit der Formel „Absetzbarer Betrag × Grenzsteuersatz = Steuerersparnis“ berechnen.
Beim Kauf des Yaasa Desk Pro um 730 Euro holst du dir so über die ANV rund 292 Euro zurück. Damit sinkt der effektive Preis des höhenverstellbaren Tisches auf etwa 438 Euro.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis ist immer persönlich und abhängig von deinem Einkommen sowie deiner gesamten steuerlichen Situation. Dieses Beispiel dient nur zur Orientierung.
Was passiert, wenn du Tisch und Stuhl gemeinsam kaufst?
Angenommen, du investierst in einen höhenverstellbaren Tisch um 730 Euro und einen ergonomischen Bürostuhl um 400 Euro. Die Gesamtkosten liegen also bei 1.130 Euro.
Trotzdem darfst du im ersten Jahr nur maximal 300 Euro steuerlich geltend machen. Der verbleibende Betrag von 830 Euro wird in die Folgejahre übernommen – vorausgesetzt, du erfüllst weiterhin die Bedingungen und deine Telearbeitstage sind im Lohnzettel ausgewiesen.
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Zur NewsletteranmeldungWelche Rolle spielt das Telearbeitspauschale?
Neben den 300 Euro für ergonomisches Mobiliar kannst du auch vom Telearbeitspauschale profitieren. Dieses deckt anteilige Ausgaben für Strom, Heizung und Internet ab und wird getrennt davon angesetzt.
Arbeitgeber:innen können pro Telearbeitstag bis zu 3 Euro steuerfrei auszahlen, maximal 300 Euro pro Jahr (100 Tage). Wird weniger oder gar nichts bezahlt, kannst du die Differenz als Differenzwerbungskosten in deiner Arbeitnehmer:innenveranlagung ansetzen.
Ab 2025 gilt: Anerkannt werden nur jene Telearbeitstage, die im Lohnzettel ausgewiesen sind.
Fazit
Ab 2025 spricht man in Österreich nicht mehr von Home-Office, sondern von Telearbeit. Für Arbeitnehmer:innen bleibt das Grundprinzip gleich: Wer mindestens 26 Tage pro Jahr ausschließlich außerhalb des Büros arbeitet, kann bis zu 300 Euro pro Jahr für ergonomisches Mobiliar wie einen höhenverstellbaren Tisch oder einen Bürostuhl absetzen. Zusätzlich gibt es das Telearbeitspauschale von bis zu 300 Euro jährlich.
Ein Blick in deine Arbeitnehmer:innenveranlagung lohnt sich: Dein Schreibtisch kann dir dadurch schon bald deutlich günstiger kommen!
Warum ist ein Yaasa-Tisch eine sinnvolle Wahl?
Ein höhenverstellbarer Tisch ist eine Investition in Gesundheit und Produktivität. Unsere höhenverstellbaren Tische werden in Österreich entwickelt, vereinen modernes Design, hochwertige Technik und Langlebigkeit. Mit bis zu zehn Jahren Garantie, kostenlosem Versand und 60 Tagen Rückgaberecht bekommst du ein Möbelstück, das dich jahrelang begleitet – und das du zusätzlich steuerlich geltend machen kannst.
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