Bürostuhl: Steuer absetzen ist möglich

Ein ergonomischer Bürostuhl ist seine Investition auf jeden Fall wert. Dennoch ist dabei oft mit hohen Kosten zu rechnen. Einen bequemen Bürostuhl von der Steuer abzusetzen, ist aber möglich. Damit kannst du  die Kosten etwas reduzieren, weil dir das Finanzamt einen Teil der Kosten rückerstattet. Wie das funktioniert und wie genau du einen Bürostuhl abschreiben kannst, erfährst du in diesem Blogartikel!

Hinweis: Bitte beachte, dass sich die folgenden Infos auf die Steuerlage für Arbeitnehmer in Deutschland beziehen. Für Arbeitnehmer in Österreich und der Schweiz sowie Selbstständige kann das steuerliche Absetzen von Büromöbeln etwas anders aussehen.

Bürostuhl von der Steuer absetzen.

Wann lässt sich der Bürostuhl von der Steuer absetzen?

Um deinen Bürostuhl erfolgreich von der Steuer absetzen zu können, solltest du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklären wir dir hier:

Dein Bürostuhl erfüllt vor allem berufliche Zwecke.

Als Arbeitsmittel kannst du alle Anschaffungen, wie auch einen Bürostuhl, zur Gänze von der Steuer absetzen. Dafür muss dein Bürostuhl zu mehr als 90% beruflich genutzt werden. Du solltest hierbei dringend nachweisen können, dass du auch von Zuhause aus arbeitest und dich dafür ausstatten musstest. Dafür reicht eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Home Office Vereinbarung in deinem Dienstvertrag. 

Arbeitest du beispielsweise nur einen Tag pro Woche im Home Office, wird ein Absetzen von der Steuer zur Gänze nicht möglich sein. Deine Anschaffungen können dann nur anteilig abgesetzt werden.

Anleitung: Bürostuhl von der Steuer absetzen.

Dir steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.

Zur Gänze kannst du den Bürostuhl auch dann bei den Home Office Kosten absetzen, wenn dein Home Office der einzig mögliche Arbeitsort ist. Das ist meistens nur selten der Fall bei Nicht-Selbstständigen, kommt aber vor, beispielsweise bei einer Gebäudeschließung des Firmensitzes. Wenn du nur zu einer vereinbarten Stundenzahl pro Woche im Home Office arbeitest, werden die Kosten des Bürostuhls anteilig zurückerstattet. 

Arbeitsmittel kannst du in diesem Sinne dann steuerlich geltend machen, wenn du sie zu weniger als 90% zum Arbeiten verwendest. Dafür können hier auch Ausgaben wie Kosten für Energie, Licht und Hardware geltend gemacht werden, sofern du die berufliche Nutzung ausreichend nachweisen kannst. 

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Yaasa Tipp

Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, es immer einmal zu versuchen. Führe deine Anschaffung im Steuerausgleich an und informiere dich, ob eine Rückerstattung möglich ist und du deine Büromöbel steuerlich absetzen kannst. Falls dein Antrag abgelehnt wird, werden Gründe meist mitgeteilt und der Antrag kann korrigiert nachgeholt werden.

Wie lässt sich der Bürostuhl absetzen?

Je nach deinem Beruf wird dein Einkommen entweder monatlich, meist als Arbeitnehmer, oder jährlich, als Selbstständiger, versteuert. Etwas von der Steuer abzusetzen bedeutet, dass du diesen Steuerbetrag verringern kannst. Um etwas steuerlich abzusetzen, musst du am Ende des Jahres oder im Folgejahr für das Vorjahr eine Steuererklärung einreichen. 

Büromöbel steuerlich absetzen als Arbeitnehmer

Arbeitnehmer reichen meist einen Steuerausgleich ein, mit dem man nachträglich zusätzliche Ausgaben, wie beispielsweise einen Bürostuhl, geltend machen kann und damit etwas von seinen bereits monatlich bezahlten Steuer zurückbekommt. Eingereicht werden diese Informationen als sogenannte Werbungskosten (nach § 9 Abs. 1 EStG) oder anteilig als Home Office Kosten. Die Höhe der zurückerstatteten Summe kann, wie zuvor beschrieben, von den Kosten des Bürostuhls und dessen Nutzung in deinem Home Office abhängen.

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Büromöbel absetzen als Selbstständiger

Bei Selbstständigen ist die Situation etwas anders. Sie führen Anschaffungen wie einen ergonomischen Schreibtischstuhl unter ihren Betriebsausgaben an, womit sie die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuer reduzieren und sich somit etwas sparen können. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG können Freiberufler und Gewerbetreibende alle Aufwendungen von der Steuer absetzen, die sie beruflich nutzen. Wenn ein neuer Bürostuhl oder -hocker weniger als 800 Euro netto kostet, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, sodass der Stuhl im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgesetzt werden kann (§ 6 Abs. 2 EStG). Liegt der Preis über 952 Euro brutto, musst du deinen Bürostuhl in kleinen Teilen über mehrere Jahre abschreiben und kannst ihn nicht mit dem Gesamtpreis geltend machen. Bei Möbeln beträgt die Dauer der Abschreibung 13 Jahre.

Das Tolle hierbei? Bürostühle von Yaasa kosten nur bis zu EUR 398,00! Der Chair Classic, Chair Essential und der Chair Luis fallen also allesamt unter die oben genannte Grenze und können somit in voller Höhe abgeschrieben werden.

Bürostuhl als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung

In manchen Fällen kann ein ergonomischer Bürostuhl in der Steuererklärung auch als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen:

  • größere, private Ausgaben, die aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen getätigt werden müssen und den Umständen nach notwendig sind
  • die Aufwendungen eine gewisse Grenze deiner Gesamteinkünfte überschreiten

Ein ergonomisch anpassbarer Bürostuhl kann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn seine Anschaffung beispielsweise aus medizinischen Gründen erfolgt, z.B. nach einer Operation oder als vorbeugende Maßnahme nach einem Bandscheibenvorfall. Die medizinischen Begründungen sollten jedenfalls nachgewiesen werden können, beispielsweise durch ärztliche Bestätigungen. 

Büromöbel steuerlich absetzen

Darüber hinaus können Aufwendungen erst als außergewöhnliche Belastung betrachtet werden, wenn sie die Grenze der zumutbaren Aufwendungen überschreiten. Bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und Gesamteinkünfte bis zu 15.340 € vorweisen,  liegt diese Grenze bei 5%  ihrer Gesamteinkünfte. Für Steuerpflichtige mit Kindern oder bei anderen Einkünften gestaltet sich die Grenze der zumutbaren Belastungen anders. Welche Bestimmungen in diesen Fällen definiert sind, erfährst du hier

Die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls allein wird aufgrund der definierten Beträge in den meisten Fällen nicht ausreichen, um außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Musst du jedoch weitere Kosten tragen, z.B. krankheitsbedingte, kannst du diese zu den Anschaffungskosten des ergonomischen Bürostuhls dazuzählen. Der Betrag, der über der Grenze der jährlich zumutbaren Ausgaben liegt, kann folglich in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Abschreibung Bürostuhl: Wie viel Steuer bekomme ich zurück?

Wie viel Steuer du für einen neuen Bürostuhl vom Finanzamt zurückerstattet bekommst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie oben erklärt, kann es sein, dass das Finanzamt dich nur einen Teil der Anschaffungskosten absetzen lässt, beispielsweise wenn du den Bürostuhl nur gelegentlich zuhause zum Arbeiten nutzt. 

Fakt ist, dass du deinen Bürostuhl dann zur Gänze absetzen kannst, wenn du überwiegend, also die Mehrheit deiner Arbeitszeit, im Home Office arbeitest und der Stuhl nicht mehr als 800 Euro ausmacht. 

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Yaasa Tipp

Das Finanzministerium veröffentlichte kürzlich einen praktischen Entlastungsrechner, mit dem alle relevanten absetzbaren Kosten berechnet werden können. Dazu zählen neben Anschaffungen wie ergonomische Büromöbel auch Belastungen wie erhöhte Energiekosten und mehr.

Den Rechner findest du hier.

 

Gibt es eine Obergrenze oder einen Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit von Bürostühlen?

Bei Arbeitnehmern dürfen alle Werbungskosten unabhängig von ihrer Höhe abgesetzt werden, allerdings gilt die Faustregel: Je höher die eingereichten Werbungskosten, desto wahrscheinlicher wird eine Kontrolle durch das Finanzamt. Du solltest daher stets argumentierbar beim Absetzen handeln. 

Für den Bürostuhl gilt: Bis zu 800 Euro kann ein Bürostuhl als geringwertiges Wirtschaftsgut gänzlich abgesetzt werden. Kostet der Bürostuhl mehr, muss er jährlich anteilig abgeschrieben werden. 

Für manche Werbungskosten wie Pendlerkosten gibt es auch jährliche Höchstbeträge, beispielsweise die Pendlerpauschale mit 4.500 Euro. 

Bürostuhl Abschreibung Steuer

Büromöbel: Steuererklärung leicht gemacht

Geltend machen kannst du die Kosten des Bürostuhls immer für das jeweilige Anschaffungsjahr. Der wichtigste Tipp hierbei: Behalte die Rechnung unbedingt auf! Ohne die Rechnung darfst du keinen Geldbetrag absetzen oder deinen Bürostuhl abschreiben.

Home Office Anschaffungen werden über das EST Formular eingereicht, namentlich die Anlage N. Unter Punkt 42 und  43 findet beispielsweise ein Bürostuhl für dein Heimbüro Platz. Der Antrag kann nach dem fertigen Ausfüllen ganz einfach online eingereicht werden.

Steuererklärung Bürostuhl

Welche Informationen müssen auf der Rechnung für den Bürostuhl enthalten sein?

Auf einer Rechnung ab 250 Euro, die steuerlich absetzbar sein soll, müssen mindestens folgende Bestandteile gegeben sein: 

  • Ausstellungssdatum der Rechnung
  • Laufende Rechnungsnummer des Verkäufers
  • Vollständige Anschrift des Verkäufers (Name und Adresse, ggf. Steuernummer)
  • Vollständige Anschrift des Käufers (dein Name und deine Adresse, an der du den Stuhl verwendest)
  • Menge und übliche Bezeichnung des gelieferten Bürostuhls
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag separat (Nettobetrag + Bruttobetrag)
  • Anzuwendender Steuersatz

Für Rechnungen unter 250 Euro gilt:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Verkäufers 
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Bürostuhls 
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
  • Anzuwendender Steuersatz

Üblicherweise enthält jede Rechnung, die du bei einem vertrauenswürdigen Einkauf ausgestellt bekommst, alle Bestandteile. Die verpflichtenden Bestandteile einer Rechnung sind nämlich auch für den Verkäufer vor dem Finanzamt bindend.

Welche Belege solltest du aufbewahren, um die steuerliche Absetzbarkeit nachweisen zu können?

Hier gilt: Lieber auf Nummer Sicher gehen! Behalte sämtliche Belege, die deine für die Arbeit anfallenden Kosten (Werbungskosten) nachweisen, auf: Fahrscheine, Parktickets, Restaurantrechnungen, Bürostuhlrechnungen und mehr. Am besten behältst du sie sieben Jahre lang auf. Das ist nämlich die Zeit, in der das Finanzamt Nachweise für deine Steuerabsetzungen verlangen kann. Du musst die Belege nicht von vornherein beim Finanzamt einreichen, eine Prüfung könnte aber jederzeit stattfinden.

Steuererklärung Büromöbel

Was ist noch steuerlich absetzbar?

Steuerliche Vorteile ergeben sich nicht nur für ergonomische Bürostühle. Im Prinzip ist alles, was du in irgendeiner Weise nachweislich für das Ausüben deiner Arbeit erwirbst, absetzbar. Solche Ausgaben nennt man auch Werbungskosten. Darunter können folgende Aufwendungen fallen:

  • Fahrt- und Transportkosten
  • Arbeitskleidung
  • Bürostuhl oder Schreibtisch
  • Fortbildungen und Seminare
  • Arbeitsmittel
  • Telefon- und Internetkosten

Einen Fixbetrag für solcherlei Ausgaben nimmt das Finanzamt grundsätzlich pro Jahr an: Die sogenannte Werbungskostenpauschale. Dieser Betrag von 1.230 Euro wird bereits monatlich in deiner Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt, selbst wenn du gar nichts ausgegeben hast. Erst, wenn sich deine Ausgaben über 1.230 Euro hinaus bewegen, macht es Sinn, einen Steuerausgleich vorzunehmen. 

Werbungskosten können nicht direkt vom Finanzamt zurückgefordert werden, aber sie reduzieren die Berechnungsgrundlage deiner Lohnsteuer, womit das Finanzamt dir eventuell zu viel bezahlte Steuern zurückerstatten muss.

Noch ausführlichere Infos zu den Werbungskosten findest du hier.

Büromöbel Steuer absetzen

Kalkulationsbeispiel: Bürostuhl steuerlich absetzen

Anton ist Software-Programmierer und begeistert: Er hat bei Yaasa den perfekten Bürostuhl gefunden! Mit seinem neuen Chair Classic arbeitet er 1-2 Tage, je nach Absprache mit seinem Team, von zuhause aus. Er hat kein eigenes Home Office, dafür aber eine ergonomisch eingerichtete Büroecke in seinem Wohnzimmer. 

Neulich hat Anton erfahren, dass er durch den Kauf des Bürostuhls Steuereinsparungen vornehmen kann. Und so geht’s:

Der Yaasa Chair Classic hat Anton 398,00 € inklusive Steuer gekostet. Die Rechnung dafür hat er von Yaasa mit dem Kauf zugesandt bekommen. Anton behält die Rechnung in einem Ordner auf, in dem er alle Ausgaben für die Arbeit sammelt. 

Darin befinden sich auch seine Rechnungen für das monatliche Busticket, seine Internetrechnungen, sowie einige Belege für Bücher, die er sich zur Weiterbildung in Sachen Programmieren gekauft hat.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Anton beschließt, einen Steuerausglelich einzureichen. Von seinem monatlichen Gehalt musste sein Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. Diesen Betrag kann er auf seinem Lohnzettel nachlesen.

Über die Finanzamtseite kann Anton nun aber noch nachreichen, welche Kosten er zusätzlich in diesem Jahr für die Arbeit bezahlt hat. Diese belaufen sich folgendermaßen:

  • 398,00 € für den Bürostuhl
  • 428,00 € für den Yaasa Desk One
  • 80,00 € monatlich für das Busticket
  • 690,00 € für Buchkäufe
  • 12,00 € monatlich anteilig für das Internet (er verwendet das Internet zuhause zu 30% beruflich)

Daraus ergeben sich für Anton Werbungskosten von 2.620 Euro. Weil das höher ist als die gesetzlich angenommene Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, wird das Finanzamt nun mit einer geringeren Berechnungsbasis Antons Lohnsteuer ausrechnen. Den Betrag, den er über den Arbeitgeber zu viel bezahlt hat, bekommt er auf sein Konto rückerstattet.

Bürostuhl von der Steuer absetzen.

Bürostuhl: Steuer absetzen lohnt sich!

Fazit? Eine hochwertige Ausstattung im Home Office kann ganz schön teuer sein! Doch du musst nicht alles völlig aus eigener Tasche bezahlen, denn unter gewissen Voraussetzungen kannst du Büromöbel steuerlich absetzen. Wenn du dir einen neuen Bürostuhl für die Heimarbeit wünschst, kann dir das Finanzamt einen Teil der Kosten rückerstatten, wenn:

  • du den Bürostuhl zuhause regelmäßig zum Arbeiten nutzt
  • du überwiegend im Home Office arbeitest
  • oder du keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hast

Also, worauf warten? Du kannst noch für dieses Jahr deinen Bürostuhl von der Steuer absetzen!